#BuKo53: JuLis lassen TTIP-Mythen platzen!

Wir JuLis haben auf unserem 53. Bundeskongress mit verschiedenen TTIP-Mythen aufgeräumt, die von Freihandelsgegnern immer wieder genannt werden.

#TTIP-Mythos1 

 

„TTIP wurde intransparent und im kleinen Kreis beraten!“

 

Das stimmt nicht! Tatsächlich sind die Freihandelsabkommen CETA & TTIP die am transparentesten verhandelten Handelsabkommen aller Zeiten. Für jeden einsehbar wurden im Internet so viele Verhandlungsgrundlagen und Verhandlungstexte wie noch bei keinem anderen Freihandelsabkommen veröffentlicht. Zahlreiche Interessenverbände wie Verbraucherschutzorganisationen und Gewerkschaften wurden mit einbezogen.

 

#TTIP-Mythos2

 

„Unsere hohen Verbraucherschutzstandards werden aufgeweicht.“

 

Die Wahrheit ist: Bei den Verhandlungen rund um TTIP hat der Verbraucherschutz niemals zur Debatte gestanden. Schutzstandards sollen lediglich gegenseitig anerkannt werden, ohne dass sie verändert werden. Bislang muss zum Beispiel ein in der EU produziertes Fahrzeug, das unseren Sicherheitsstandards entspricht, für die Einfuhr in die USA dort einer erneuten Zulassungsprüfung unterzogen werden und das obwohl die Sicherheitsstandards der USA und der EU in diesem Bereich vergleichbar sind. Mit TTIP könnten wir dafür sorgen, dass vergleichbare Standards gegenseitig anerkannt werden ohne, dass die Standards selbst verändert werden. Das würde doppelte Prüfungen und die damit verbundenen Kosten und unnötige Bürokratie entfallen lassen.

 

#TTIP-Mythos3

 

„Mit Schiedsgerichten wird eine intransparente Paralleljustiz eingeführt!“

 

Das ist völliger Unsinn. Geplant ist in Wahrheit die Möglichkeit internationaler Investitionsschutzverfahren. Dieser würde mit ordentlich berufenen Richtern besetzt, gegen deren Urteile auch die Berufung zulässig wäre. Es würde bei solchen Verfahren nicht darum gehen, europäische Gesetze und Standards zu umgehen, sondern die ausländischen Unternehmen in ihrem Recht auf Eigentum zu schützen. Bei dem Investitionsschutzgerichtshof sollen Unternehmen nämlich die Möglichkeit haben, sich gegen Eingriffe eines Staates in ihre Investitionen wie zum Beispiel der Verstaatlichung von Firmeneigentum zu wehren und zu schützen. Genau wie der Einzelne wollen nämlich auch Unternehmen ihr Eigentum geschützt wissen, wenn sie dieses im Ausland investieren.

 

#TTIP-Mythos4

 

„Bald werden wir in Europa von Chlorhühnchen, Genmais und Fracking überrollt!“

 

Neiii-heiiin! Genveränderte Lebensmittel sind in der EU nicht erlaubt und werden auch durch TTIP nicht erlaubt. Die Einfuhr solcher Produkte wäre auch weiterhin nicht möglich.

Nichtsdestotrotz sollten wir in Europa zumindest beginnen darüber nachzudenken, ob diese neue Techniken nicht auch Chancen bieten können. Auch das Fugzeug wäre nicht entwickelt worden, wenn Menschen nur die Absturzmöglichkeiten diskutiert hätten.

 

#TTIP-Mythos5

 

„Am Ende profitieren nur große Konzerne und Industriestaaten.“

 

Auch dies ist völlig falsch. Europäische Großkonzerne und Global Player exportieren doch auch heute schon nach Amerika. Mit CETA und TTIP hätten aber auch endlich mittelständige Unternehmen die Chance unter vereinfachten Bedingungen nach Amerika zu exportieren. Auch nicht beteiligte Länder würden als Rohstofflieferanten von dem entstehenden Wirtschaftswachstum profitieren.