VDS im Krisenfall wirkungslose Symbolpolitik

Ende Dezember urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die nationalen Alleingänge in Sachen anlassloser Vorratsdatenspeicherung durch Schweden und Großbritannien nicht mit europäischem Recht vereinbar sind. Die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe (JuLis OWL) begrüßen diese Entscheidung und fordern die Bundesregierung auf, endgültig von dem Konzept der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen und eine schnelle Beseitigung des in Deutschland geltenden Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten einzuleiten. Es sei einmal mehr deutlich geworden, dass die Vorratsdatenspeicherung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Achtung des Privatlebens und elementarer personenbezogener Daten nicht vereinbar sei.

„Leider ist das deutsche Vorratsdatenspeicherungsgesetz zwar immer noch in Kraft, wir freuen uns aber über das klare und wegweisende Urteil des EuGH. Es setzt die Bundesregierung unter Druck, ihre bisherige Position zu überdenken und den grundrechtlichen Schutz ihrer Bürger wieder ernstzunehmen anstatt rückwärtsgewandte und im Krisenfall wirkungslose Symbolpolitik zu betreiben“, so Jens Teutrine, Vorsitzender der JuLis OWL.

Zudem begrüßen die JuLis OWL, dass der EuGH seiner Verantwortung gerecht wird und wichtige Impulse für einen effektiven Grundrechtsschutz in Fragen digitaler Freiheitsrechte setzt. Teutrine dazu: „Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene ist gerade in Zeiten auch grenzüberschreitender Grundrechtsgefährdungen eminent wichtig und stärkt das Vertrauen der Bürger in die europäische Integration.”

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