Aufklärung von Verkehrsunfällen fördern – allgemeine Nutzung von Dashcams zulassen

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Dashcams grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht zulässig sein können; jedoch dürfen diese bisher nicht permanent und ohne Anlass filmen.

Die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe sprechen sich für die Zulässigkeit der permanenten Aufnahme durch Dashcams auf freiwilliger Basis aus. Das aufgenommene Bildmaterial steht dabei im Falle eines Verkehrsunfalls lediglich der Polizei, der Justiz sowie den involvierten Versicherungen zur Verfügung. Der Herausgabe kann vom Betroffenen jedoch analog zu strafprozessualen Aussageverweigerungsrechten widersprochen werden. Die Speicherung kann in einer Cloud geschehen, auf die der Fahrzeughalter selbst nicht zugreifen kann. Nach einem Monat werden die Aufnahmen in der Cloud gelöscht. Diese Cloud wird von der jeweiligen Versicherung verwaltet und hat den jeweils höchsten Ansprüchen des Datenschutzes zu genügen. Somit kann das Bildmaterial nur von befugten Personen mit einem begründeten Interesse eingesehen werden; ein anlassloser Zugriff ist prinzipiell untersagt.