Diskriminierungsfreie FDP und JuLis!

Die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe haben den Anspruch, dass jedes Mitglied, ungeachtet von persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Sexualität usw., sich frei von Diskriminierung in unserem Verband entfalten kann. Jedoch gibt es selbst in den besten Verbänden Elemente, die das Leben anderer Mitglieder negativ beeinflussen. Ein wesentlicher Faktor ist hier das Thema der sexuellen Belästigung. Die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe haben eine Null-Toleranz-Politik im Bezug auf sexuelle Belästigung und Diskriminierung.

Jugendorganisationen sind auch ein Ort des privaten Beisammenseins. Nicht selten entwickeln sich dabei auch romantische zwischenmenschliche Beziehungen. Dies trifft auch auf die Jungen Liberalen zu. Persönliche Beziehungen stellen grundsätzlich kein Problem dar und sind erstmal auch zu begrüßen. Wichtig ist, dass aus persönlichen Beziehungen – und insbesondere deren Ende – keine Vor- oder Nachteile für einen der Beiden entstehen. Hierbei ist Sensibilität gefragt bei Beziehungen, die höhere Amtsträger mit Mitgliedern mit einem niedrigeren oder keinem Amt eingehen. Grundsätzlich sollte bei (Abend-)Veranstaltungen klar sein, dass die Jungen Liberalen in erster Linie ein Verband des politischen Engagements sind. Insbesondere ist bei Veranstaltungen, bei denen ein Geschlechterungleichgewicht herrscht, ist auf die Vermeidung von unangenehmen Situationen mit großer Vorsicht zu achten. Hierbei sollen schon wiederholte und auffällige, geringfügige Verstöße gegenüber anderen Personen zu Ordnungsmaßnahmen seitens der Vertrauens-/Ordnungsperson führen.

Wer für ein politisches Amt oder Mandat kandidiert, ist in besonderem Maße Repräsentant für die Partei. Aus diesem Grund ist es wichtig zu erwähnen, dass sexuelle Belästigung in diesem Kontext über die Definition von sexueller Belästigung im juristischen Sinne ( § 184i StGB und § 3 Abs. 4 AGG) hinausgeht. Insbesondere ist sexuelle Belästigung im Sinne dieses Beschlusses anzunehmen, wenn:

  • Personen zu sexuellen Handlungen gedrängt werden.
  • Personen in unangemessener Weise zu sexuellen Handlungen aufgefordert werden oder eine sexualisierte Kommunikation (insbesondere übersexualisierte Sprache oder Gestiken) aufgedrängt wird, oder
  • in unangemessener Weise dazu aufgefordert werden, Bild-, Audio- oder audiovisuelle Dateien von sich zu schicken.
  • Bemerkungen und Handlungen, entwürdigend bzw. diskreditierent oder beschämend wirken.
  • eine unerwünschte körperliche Annäherung stattfindet.

Personen, die sich einer sexuellen Belästigung schuldig machen, sind als Funktions- und Mandatsträger erstmal ungeeignet. Die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe unterstützen solche Personen nicht und fordern die Freien Demokraten Ostwestfalen-Lippe auf, die Wahl solcher Personen nach Kräften zu verhindern. Gleichzeitig muss jeder, der sich nach den jeweiligen Konsequenzen und dem Fall angemessener Zeit wieder engagieren möchte, eine Fall-gerechte Chance bekommen.

Bei der Debatte um sexuelle Belästigung, muss ein schmaler Grat zwischen öffentlicher Aufklärung, Opferschutz und potentiellen Rufschädigungen durch falsche Anschuldigungen beschritten werden. Opfer sexueller Belästigung sollen sich vertraulich an diese Person wenden können, um weitere Schritte zu besprechen. Weiterhin wird der Bezirksvorstand beauftragt, eine Verfahren zu erarbeiten, durch das sexuelle Belästigung oder anderweitige Diskriminierung aufgearbeitet werden soll.