Effektiv auf den Arbeitsmarkt reagieren – Umschulungen liberalisieren!

Die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe sprechen sich für eine Reform der Agentur für Arbeit im Bereich von Umschulungen aus. Diese Reform hat das Ziel, primär für Arbeitssuchende, aber auch für Arbeitnehmer die Bewilligung eines Bildungsgutscheins für Umschulungen und vergleichbare Qualifikationsmaßnahmen zu erleichtern. Um dies zu erreichen, soll sie an folgenden Eckpunkten ausgerichtet werden:

– Arbeitssuchenden ist zwingend ein Bildungsgutschein für eine Umschulung oder eine auf eine solche vorbereitende schulische Qualifikation zu bewilligen, sofern der aktuelle Ausbildungsstand keine realistische Beschäftigungsperspektive eröffnet. Sonstige Maßnahmen sollen nur angewendet werden, wenn sie tatsächlich notwendig sind, damit Leistungsbezieher in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelbar sind.

– Für Arbeitnehmer, die unter einer Gesamtbetrachtung der Umstände gegenwärtig oder in der näheren Zukunft konkret vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht sind, ist eine solche Bewilligung ebenfalls obligatorisch zu erteilen, sofern dies eine signifikante Verbesserung der Beschäftigungsperspektive nach sich zieht; im Falle einer durch diese Situation geprägten Kündigung durch den Arbeitnehmer, die zum Ziel hat, frühzeitig eine Umschulung durchzuführen, dürfen diesem keine Nachteile, insbesondere durch Sperrung des Arbeitslosengeldes I, entstehen.

– Dagegen steht Arbeitnehmern ohne konkretes Arbeitsplatzverlustrisiko kein Anspruch auf die Bewilligung eines Bildungsgutscheins zu; im Falle einer arbeitnehmerseitigen Kündigung sollen sie auch nicht privilegiert behandelt werden, da sie prinzipiell dazu in der Lage sind, dauerhaft und selbsttätig für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.

– Die Agentur für Arbeit muss neben der Entscheidung über Bildungsgutscheine insbesondere auch alle relevanten Informationen hinsichtlich  ausbildungs-, branchen- und regionalbezogener Beschäftigungsperspektiven sammeln und aufbereiten. Entsprechende Beratungsangebote müssen sowohl für Arbeitssuchende als auch für Arbeitnehmer sind zu schaffen. Erfolgversprechende Umschulungen sind von der Agentur für Arbeit möglichst frühzeitig zu empfehlen.

Die Finanzierung der Bildungsgutscheine soll sich an dem Konzept der nachgelagerten Studiengebühren orientieren. Das heißt, dass die Umschulung für den Umzuschulenden während der Umschulung kostenfrei ist; die Agentur für Arbeit streckt die Gebühren vor. Nach Abschluss der Umschulung wird ab einer zu bestimmenden Einkommensgrenze ein prozentualer Teil des Einkommens an die Agentur für Arbeit abgeführt, um die Kosten zurückzahlen.