EU-Grundrechtsbeschwerde: Individualrechte auf allen Ebenen schützen!

Der Schutz grundrechtlicher Positionen gegenüber dem Handeln der öffentlichen Gewalt ist eines der wichtigsten Elemente eines nach freiheitlichen Grundsätzen organisierten Gemeinwesens. Dazu gehört zwingend die Möglichkeit des Einzelnen, seine Rechte auch gerichtlich geltend zu machen, um sie auch effektiv durchsetzen zu können. Davon hängt zugleich auch die Akzeptanz von und die grundlegende Zustimmung zu einem politischen Verband ab. Auf der Ebene der Europäischen Union sehen die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe diesbezüglich jedoch noch Defizite und infolgedessen dringenden Handlungsbedarf:

– Um einen lückenlosen europäischen Rechtsschutz gewährleisten zu können, muss natürlichen und juristischen Personen die subsidiäre Möglichkeit eingeräumt werden, vor dem Gericht der Europäischen Union gegen EU-Verordnungen vorzugehen, wenn eine Verletzung europäischer Grundrechte nicht ausgeschlossen werden kann; dies soll für Fälle gelten, in denen dezentraler, insbesondere über das von nationalen Gerichten zu initiierende Vorabentscheidungsverfahren vermittelter Rechtsschutz nicht möglich oder zumutbar ist. Zudem muss die klagende Partei geltend machen können, durch die Verordnung selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen zu sein, um klagebefugt zu sein.

– Damit überlange und damit grundrechtsverletzende Verfahrensdauern beim Gericht der Europäischen Union vermieden werden können, ist eine Verdopplung der vorgesehenen Richterstellen auf vier pro Mitgliedstaat durchzuführen. Um überdies eine Effizienzsteigerung durch Spezialisierung zu erreichen, ist innerhalb des Gerichts die Einrichtung von Fachkammern zu befürworten.

– Sofern in Individualklagen gegen Rechtsakte der EU Grundsatzfragen, welche die Wahrung der einheitlichen Auslegung des Unionsrechts betreffen, berührt sind, müssen Rechtsmittel zum Gerichtshof der Europäischen Union zur Verfügung stehen, über deren Zulässigkeit dieser in einem freien Annahmeverfahren entscheidet.