Rückzahlung von Studienkrediten steuerlich anerkennen

Die Jungen Liberalen Ostwestfallen-Lippe setzen sich dafür ein, dass Tilgungszahlungen für Studienkredite steuerlich geltend gemacht werden können. Derzeit können nur die Aufwendungen für die Zinsen aus den Studienkrediten steuerlich geltend gemacht werden; die Tilgungszahlungen jedoch nicht, da es sich hierbei weder um Werbungskosten noch um Sonderausgaben handelt. Hierzu soll das Einkommensteuergesetz um die Möglichkeit erweitert werden, Rückzahlungen aus einem Kreditvertrag, der dazu diente, die Lebenshaltungskosten während des Studiums zu decken, in Höhe von bis zu 39.000€ über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend machen zu können.