Terroristischen Herausforderungen der inneren Sicherheit rechtsstaatlich begegnen!

Der transnationale Terrorismus ist eine bedeutsame und nicht zu unterschätzende Gefährdung und Herausforderung für offene Gesellschaften und die in ihnen lebenden Menschen. Staatlichen Institutionen obliegt die Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung wirksam zu schützen. Zu diesem Zweck müssen – neben anderen, zu einer umfassenden Terrorismusbekämpfungsstrategie gehörenden Maßnahmen – die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden gefahrenabwehrend tätig werden. Rechtsstaatliche Errungenschaften und Garantien dürfen jedoch auch angesichts teils erheblicher Bedrohungslagen unter keinen Umständen auf- oder preisgegeben werden.

Darüber hinaus gelangt der klassische Nationalstaat bei der effektiven Terrorismusbekämpfung aber spürbar an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Aus diesem Grund können lediglich national ausgerichtete Konzepte dem Problem nicht gerecht werden, sondern es sind ergänzende Lösungen in einem größeren Rahmen, namentlich der Europäischen Union, anzustreben.

Die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe fordern als Grundlage für jedwede wirksame Terrorbekämpfung eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung aller Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, so dass diese in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben gerecht werden zu können; dies gilt auch für die Justiz. Nur auf diese Weise kann einerseits mehr Polizeipräsenz geschaffen und können andererseits etwaige Anschläge im Vorfeld verhindert oder zügige und schlagkräftige Reaktionen auf solche ermöglicht werden. Die Ausbildungsstandards der Polizeikräfte dürfen dabei aufgrund ihrer grundrechtssensiblen Befugnisse nicht reduziert werden. Taktische Schulungen und Übungen zum Umgang mit terroristischen Aktivitäten sind regelmäßig durchzuführen und ausreichende Ressourcen für eine lückenlose Überwachung von Gefährdern zur Verfügung zu stellen. In engen, rechtlich präzise zu definierenden Grenzen sollte zur Unterstützung der genuin zuständigen Sicherheitsbehörden unter deren Federführung die Möglichkeit bestehen, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen. Für diese Art von Einsatz werden die Soldaten unter Leitung der Polizei geschult.

Zudem ist die Einrichtung einer europäischen Institution zur Terrorbekämpfung, bei der relevante Informationen zusammengeführt und für die Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden, unerlässlich. Auch die föderale Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden ist unter diesem Gesichtspunkt zu effektivieren. Neben rechtssicheren Einsatzgrundlagen für grenzüberschreitende Einsätze innerhalb der Europäischen Union bei Gefahr im Verzug und Terrorgroßlagen sollen gemeinsame Übungen der Sicherheitsbehörden und insbesondere entsprechender Spezialeinheiten obligatorisch sein.

Prinzipiell abzulehnen ist eine aktionistische, in vielen Fällen von Wahlkampferwägungen inspirierte Symbolpolitik, die lediglich einer vermeintlichen Beruhigung der Bevölkerung dienen kann, letztlich aber nicht zu ihrem Schutz beiträgt, wie etwa die massenweise anlasslose, d.h. ohne das Vorliegen eines Anfangsverdachts oder einer konkreten Gefahrenlage, Speicherung personenbezogener Kommunikationsdaten. Insbesondere ist auch Verschärfungen des geltenden Staatsangehörigkeitsrechts eben- so eine Absage zu erteilen wie einem Verbot der Vollverschleierung oder substanziellen Aufweichungen im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht. Auch sind Einschränkungen der grundrechtlich verbürgten Religionsfreiheit für ganze Bevölkerungsgruppen und grob rechtsstaatswidrige Maßnahmen wie z.B. die Administrativhaft indiskutabel.