Urheberrecht – zwischen Kunstfreiheit und geistigem Eigentum

Kunstfreiheit ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft. Durch die Kunstfreiheit können unterschiedliche Positionen frei vertreten, ohne Sorge vor staatlichen Repressionen haben zu müssen. Auch Kritik und Satire fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit.

Die geplante EU-Urheberrechtslinie droht, die Kunstfreiheit im Internet durch die Verschiebung der Haftung durch Urheberrechtsverletzungen auf die Plattformen, auf der die Urheberrechte verletzt wurden, zu gefährden. Diese Verschiebung lehnen die Jungen Liberalen ab. Jeder Einzelne ist für die Urheberrechtsverletzungen, die er begeht, selbst verantwortlich. Ebenso ist es nicht die Aufgabe von Plattformen Urheberrechtsdeals auszuhandeln. Diese Verantwortung liegt bei der Person, die Content durch eine Plattform verbreitet.

Um die Balance zwischen Kunstfreiheit und geistigem Eigentum herzustellen, fordern die Jungen Liberalen:

  • Die Einführung eines Konzeptes in der Europäischen Union analog zu dem amerikanischem Fair Use. Transformative Nutzung bereits vorhandener Werke muss, auch zu kommerziellen Zwecken, möglich sein. Die Jungen Liberalen unterstützen das Recht auf Remix.
  • Keine Einführung eines verpflichtenden flächendeckenden Upload-Filters, ungeachtet davon, was gefiltert werden soll. Das gilt für Upload-Filter gegen Urheberrechtsverletzungen ebenso wie für Filter gegen Propaganda oder terroristische Inhalte.
  • Dass Online-Plattformen Mechanismen anbieten müssen, um urheberrechtlich geschütztes Material zu sichten und melden zu können. Dafür sollen Online-Plattformen ab einer zu bestimmenden Größe eine Schnittstelle anbieten, mit der die Inhalte der Plattform automatisch durchsucht werden können. Wenn ein Inhalt als Urheberrechtsverletzung gemeldet wurde, muss der Uploader des Inhalts die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen. Die Plattform kann bei Uneinigkeiten als Vermittler auftreten. Sollten sich die beiden Parteien nicht einigen können, müssen Gerichte die Angelegenheit klären. In der Zeit, in der keine Einigung besteht, soll das Geld, das durch die Inhalte generierte wurde, von der Plattform einbehalten werden. Ein Löschen von Content, bei dem keine Einigung eingetreten ist, soll nicht stattfinden. Sollte festgestellt werden, dass Content tatsächlich das Urheberrecht verletzt, wird das einbehaltenen Geld an den Urheber weitergeleitet. Dieser muss dann auch die Möglichkeit haben, das Video zu löschen. Der Missbrauch dieser Mechanismen muss sanktionierbar sein.
  • Dass Guidelines für die Plattform einen verpflichtenden Charakter haben sollen. Content, der nicht gegen Guidelines verstößt, die die Plattform selbst aufgestellt hat, darf nicht gelöscht werden. Nutzer der Plattform müssen über Änderungen dieser Guidelines informiert werden. Vorbehalte, Content aus einem beliebigen Grund zu löschen sollen ungültig sein.