Volljährigkeit ab 16

Nur ein politisches Gemeinwesen, das junge Menschen, ihre Anliegen, Ansichten
und Ansprüche ernstnimmt, hat eine Zukunft. Wer die Welt von morgen gestaltet,
kann auch Verantwortung sowohl für politische Entscheidungen, die alle
betreffen, als auch für das eigene Leben und die damit zusammenhängenden
Weichenstellungen übernehmen. Das erfordert auf der einen Seite die vollständige
rechtliche Anerkennung der Selbstbestimmung junger Menschen und auf der anderen
Seite eine Vereinheitlichung sämtlicher direkt oder indirekt an die
Volljährigkeit geknüpfter Rechte und Pflichten.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe die Herabsetzung des
Alters des Eintritts der Volljährigkeit auf 16 Jahre und eine entsprechende
Änderung des § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Damit einhergehend sollen alle
Regelungen, die sich – auch nur mittelbar – am Eintritt der Volljährigkeit
orientieren, gerade in Bezug auf politische Teilhaberechte, angepasst werden.
Damit der Begriff des Heranwachsenden keine Dauer von bis zu fünf Jahren
beeinhaltet, fordern die Jungen Liberalen, dass das maximale Alter eines
Heranwachsenden nach §1 Abs. 2 JGG auf 19 Jahre geändert wird.