Weil Eigenverantwortung Gerechtigkeit schafft – Für eine Rente mit Zukunft!

Wir Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe betrachten mit Sorge die aktuellen Entwicklungen in der Rentenpolitik. Das derzeitige umlagefinanzierte Rentensystem ist aufgrund des demographischen Wandels und immer längerer Bezugszeiten, bedingt durch medizinischen Fortschritt und damit steigende Lebenserwartungen, mit großen Herausforderungen konfrontiert und mittelfristig nicht mehr finanzierbar, ohne dass die Beitragssätze ins Unermessliche steigen, oder aber dass durch Steuermittel die entfallenen Beiträge korrigiert werden.

Um eine sichere Altersvorsorge auf Dauer zu gewährleisten und um grassierender Altersarmut vorzubeugen sowie diese zu verhindern, gibt es nur zwei Wege. Zum einen durch gezielte Einwanderung die Anzahl der Beitragszahler in die Rentenkassen zu erhöhen, oder aber eine langfristige Umstellung auf ein kapitalgedecktes Rentensystem. Darf man die erste Alternative zwar nicht aus dem Blick lassen, stellt diese lediglich eine Bekämpfung der Symptome dar, erweist sich aber langfristig nicht als eine Lösung des Problems.

Für uns steht fest: Jeder Einzelne steht in der Verantwortung und muss gleichzeitig die Chance haben, sich eigenständig fürs Alter abzusichern, und nur wer dies aus eigener Kraft nicht zu bewerkstelligen im Stande ist, kann die Solidarität der Gesellschaft beanspruchen. Deshalb wollen wir in ein neues Rentensystem einsteigen. Dazu muss das bisherige Umlagesystem auf ein kapitalgedecktes System umgestellt werden.

 

 

Wir wollen eine Pflicht zur privaten Vorsorge einführen.

Hierzu bekommen alle Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Rentenversicherung zweckgebunden zur Verfügung gestellt und müssen diesen in eine frei wählbare private Vorsorge ihrer Wahl investieren. Eine entsprechende Verpflichtung muss auch Selbstständige treffen.

Das durchschnittliche Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung muss dagegen fortlaufend sinken, die Beiträge müssen entsprechend angepasst werden. Währenddessen muss die Höhe des Betrags für die verpflichtende private Vorsorge stetig steigen bis regelmäßig eine Rente mindestens auf Grundsicherungsniveau erwartet werden kann. Die Pflicht zur Vorsorge entfällt erst, wenn ein Rentenanspruch, der das Zweifache der Grundsicherung beträgt, besteht. Gleichzeitig muss die Belastung für Geringverdiener verkraftbar bleiben. Damit dies gelingt, ist bei der Bestimmung der Höhe des Bürgergeldes eine Pauschale für die Altersvorsorge mit einzuberechnen.

Schlussendlich wird die gesetzliche Rente ganz abgeschafft. Bereits erworbene Rentenansprüche müssen selbstverständlich weiterhin eingelöst werden. Dies ist notfalls mit Steuermitteln sicherzustellen. Zur Absicherung der erworbenen Ansprüche soll der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung weiterhin eingezahlt werden. Darüber hinaus sollen die aus den Investitionen zur privaten Altersvorsorge anfallenden Steuern zu Abgaben umgewandelt werden, um ebenso die bereits erworbenen Ansprüche aufzufangen.

Wer noch lediglich 15 Jahre bis zum Renteneintritt hat, kann, so er will, auf die private Vorsorge verzichten und ausschließlich in die gesetzliche Rente einzahlen. Dementsprechend entwickelt sich auch die Höhe seines Rentenanspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Die Pflicht zur privaten Grundvorsorge entfällt hingegen, soweit eine ausreichende betriebliche Altersvorsorge oder Ansprüche aus der Abwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen.

 

Wir wollen die private Vorsorge erleichtern.

Für die Höhe des gesetzlich festgelegten Sparbeitrages muss vom Versicherer ein Beitragserhalt garantiert sein, so dass der Sparer zum Rentenbeginn wenigstens mit seinem angesparten Kapital als Grundlage rechnen kann. Hoch riskante, spekulative Anlagen sind mit diesem Betrag nicht möglich. Alle darüber hinaus gesparten Beträge sind bei der Wahl der Kapitalanlagestrategie davon komplett ausgenommen. Weiterhin muss eine lebenslange Leibrente gezahlt werden. Die Höhe der Leibrente ergibt sich aus dem angesparten Kapital und der durchschnittlichen Lebenserwartung, abzüglich eines ausreichenden Puffers für den Fall einer Überschreitung der durchschnittlichen Lebenserwartung. Das Kapital darf nur in Härtefällen als einmalige Zahlung an den Rentenbezieher ausgezahlt werden. Nur so ist gewährleistet, dass das angesparte Kapital nach einigen Jahren nicht verbraucht ist und nachträglich nicht noch Grundsicherung beantragt werden muss. Nach dem Tod verbliebenes angespartes Kapital ist Teil der Erbmasse.

Die betriebliche Altersvorsorge soll weiterhin in ihrer derzeitigen Form bestehen bleiben und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern die Möglichkeit geben, aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen in eine kapitalgedeckte Vorsorge einzuzahlen. Eine Besteuerung findet dann im Rentenbezug je nach Durchführungsweg statt.

 

Wir wollen eine transparente Altersvorsorgeplanung ermöglichen.

Daher fordern wir die Einführung eines digitalen Vorsorgekontos, das die individuellen Rentenansprüche aus betrieblicher, privater und (solange noch bestehend) gesetzlicher Altersvorsorge konsolidiert darstellt. Um ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen, muss eine einheitliche Berechnungsgrundlage der prognostizierten Einkünfte hinsichtlich der verwendeten Zinssätze und der Kapitalmarktentwicklungsszenarien bestehen. Die ermittelten Werte gilt es jährlich zu aktualisieren.

 

Wer nicht oder nicht ausreichend vorsorgen konnte, dem sind wir zur Solidarität verpflichtet.

Dazu setzen wir auf das Bürgergeld. Ähnlich wie bei Arbeitslosen oder Geringverdienern soll das Bürgergeld im Alter Renten unterhalb des Existenzminimums aufstocken. Hierbei ist sicherzustellen, dass wer mehr angespart hat auch immer eine signifikant höhere Rente erhält als jemand, der weniger gespart hat. Weiterhin sollen alle Hinzuverdienstgrenzen ab diesem Zeitpunkt wegfallen und selbstverständlich entfällt mit Renteneintritt die Verpflichtung zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit.

Das Bürgergeld zur Absicherung im Alter wird vor allem in der Anfangsphase relevant sein und jene Rentner betreffen, die nach heutiger Gesetzeslage Grundsicherung im Alter beantragen müssen. Nach vollständiger Umstellung auf das neue kapitalgedeckte System wird eine Inanspruchnahme von Bürgergeld im Alter nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich sein.

 

Wir wollen einen flexiblen Renteneintritt.

Statt eines starren Renteneintrittsalters soll jeder grundsätzlich in Rente gehen oder eine Teilrente in Anspruch nehmen und gleichzeitig Teilzeit arbeiten können, wann und wie er will. Voraussetzung dafür ist, dass die gesammelten Rentenansprüche dem Existenzminimum genügen. Wem dies nicht möglich ist, für den gilt ein festes Renteneintrittsalter, ab dem, wie oben genannt, die Verpflichtung zur Suche nach Erwerbsarbeit entfällt. Dieses hat sich an die Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen, muss aber selbstverständlich auch individuellen Härtefällen gerecht werden.