Wirtschaftliche und rechtliche Kompetenz stärker vermitteln

Das Schulfach „Wirtschaft und Recht“, welches schon in Bayern und Thüringen unterrichtet wird, soll auch in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. In der Sekundarstufe I soll es ab der 8. Klasse an Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und Gesamtschulen sowie weiteren Sekundarschulen verpflichtend unterrichtet werden. In der Sekundarstufe II sollen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben das Fach im geistes-, gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, sowohl als Grundkurs als auch als Leistungskurs, wählen zu können.