Konkretisierung des §185 Strafgesetzbuch – Beleidigung

Die Jungen Liberalen OWL fordern eine Konkretisierung des § 185 StGB. Die seit
der Urfassung des Strafgesetzbuchs von 1871 nur geringfügig abgeänderte
Strafnorm sorgt durch mangelnde Bestimmtheit seit jeher für widersprüchliche
Rechtsprechung sowie definitorische Auslegungsprobleme. Es ist Zeit, den breiten
Konsens aus Literatur und Rechtsprechung mit subsumierbaren Tatbestandsmerkmalen
Teil des formellen Rechts werden zu lassen. So könnte der Tatbestand
beispielsweise durch einzelne Fallgruppen (Formalbeleidigung, Sexualbeleidigung
– also bereits in der Literatur etablierte Institute) ergänzt werden, um sowohl
der Judikative als auch der Bevölkerung bereits strafbares Verhalten zu
veranschaulichen. Unser Recht würde bestimmter werden und einheitliche,
rechtssichere Rechtsprechung wäre gewährleistet. Mit einer Konkretisierung des §
185 StGB würde auch hinsichtlich der Problematik des „Catcallings“ ein größeres
gesellschaftliches Bewusstsein geschaffen, da klar aus der Norm hervorgehen
würde, dass auch respektlose, herabwürdigende Äußerungen, die einzig und allein
der Bloßstellung der Frau dienen, strafrechtlich sanktionierbar sind.