Verbandsklagerechte abschaffen!

Grundsätzlich ist die Geltendmachung der konkreten Verletzung subjektiver Rechte von natürlichen und juristischen Personen die Voraussetzung und der geeignete Anknüpfungspunkt, um in möglichen Streitfällen eine juristische Klärung herbeizuführen, in denen alle erwägenswerten Positionen Beachtung finden. Daneben sind zwar durchaus Konstellationen denkbar, in denen auch weitere, Allgemeininteressen betreffende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die im Wege klassischer Gerichtsverfahren nicht zur Geltung kommen können; sog. Verbandsklagerechte sind eingeführt worden, um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen. Eine ausufernde Ermöglichung und Ausübung von Verbandsklagerechten birgt jedoch evidentermaßen das Risiko, dass Infrastrukturprojekte und Vorhaben von elementarer wirtschaftlicher Bedeutung blockiert werden. Eine Konsequenz davon ist die fortgesetzte Gefährdung von Innovation und Wohlstand.

Die Jungen Liberalen Ostwestfalen-Lippe setzen sich vor diesem Hintergrund dafür ein, dass Verbänden und Vereinen keine gerichtliche Klagebefugnis oder ein klagefähiges Recht eingeräumt wird, solange nicht die Verletzung eigener subjektiver und ausreichend konkretisierbarer Rechte geltend gemacht werden kann; Unions-, Bundes- und Landesrecht sind dementsprechend anzupassen.

Um eine angemessene Berücksichtigung der von ihnen vertretenen gesellschaftlich relevanten Positionen zu ermöglichen, sollen Verbände und Vereine allerdings im Rahmen von Anhörungen und Stellungnahmen in Gesetzgebungs-, Planfeststellungs- und sonstigen Genehmigungsverfahren im Vorfeld eingebunden werden.